Der Ressourcenhorizont | Multiprofessionalität

Anstellungsverhältnisse überprüfen und anpassen

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Ziel

Anstellungsformen und -ebenen werden einer kritischen Überprüfung unterzogen. Sie sollen perspektivisch so gestaltet werden, dass sie ein multiprofessionelles Miteinander der Berufsgruppen fördern.

Hintergrund

Bedingt durch geringere Finanzierungsgrundlagen haben insbesondere Kirchengemeinden immer weniger Spielraum zum Einsatz von Personal. Mitarbeitende sind zum Teil mit Kleinstverträgen bei unterschiedlichen Kirchengemeinden beschäftigt. Es wird dadurch immer schwerer geeignetes Personal zu finden und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Vakanzen, hohe Fluktuation und strukturelle Überlastung von Mitarbeitenden sind die Folge.

Im Zuge der Regionalisierung kirchlichen Handelns steigt der Bedarf gemeindeübergreifender Zusammenarbeit. Das Idealbild des einen Personalkörpers wird seit langem politisch hervorgehoben. In der Praxis fällt es jedoch schwer, Mitarbeitende mit unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Grundlagen und Anstellungsträgern zu koordinieren und sie zu einer Dienstgemeinschaft zusammenwachsen zu lassen.

Impulse

Im Zukunftsprozess wurde die aktuelle Struktur der Anstellungsträgerschaft einer kritischen Revision unterzogen. Dabei zeigte sich, dass die aktuelle Verortung von Anstellungsträgerschaften bei unterschiedlichsten kirchlichen und diakonischen Trägern aus mehreren Perspektiven problematisch ist. Sie behindert ein ebenen- und gemeindeübergreifendes Zusammenarbeiten, erschwert die Implementierung gemeinsamer Arbeitsstandards und führt zu Arbeitsverhältnissen mit Kleinst- und Teilverträgen, die für Mitarbeitende nicht attraktiv sind.

Vor diesem Hintergrund wird angeraten, Arbeitsverhältnisse stärker zu zentralisieren. Hierbei bietet sich eine Zusammenführung auf der Kirchenkreisebene an, um eine regionalisierte Personalplanung und -entwicklung zu ermöglichen sowie die Kirchengemeinden noch stärker vom Aufwand der Personalverwaltung zu entlasten.

Da die Arbeit vor Ort zunehmend von kirchlichen und diakonischen Trägern gemeinsam gestaltet wird, müssen sich auch Arbeitsbedingungen annähern. Die Koordinierungsgruppe schlägt daher vor, langfristig eine gemeinsame Zielperspektive der Umsetzung des kirchlichen Arbeitsrechts mit der Diakonie zu entwickeln und die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu beschreiben, um das multiprofessionelle Miteinander zu fördern.

Neben der Attraktivität von Anstellungsverhältnissen spielt angesichts der absehbaren Kirchensteuerentwicklung mittelfristig auch ihre Finanzierbarkeit eine zentrale Rolle. Hierzu werden Prüfaufträge für einzelne Maßnahmen formuliert.
(Ideen: Wechsel von Beihilfe zu GKV, stärkere Anlehnung an staatliches Recht im Bereich Tarif- und Mitarbeitervertretungsrecht, vergleichende Betrachtung von Lebensarbeitszeitkosten für Beamt:innen und Angestellte.)

Arbeitsweise

Das Thema „Anstellungsverhältnisse“ wurde in einem Workshop in Verbindung mit Themen aus dem Bereich Multiprofessionalität und Personalplanung/-entwicklung auf der landeskirchlichen Ebene bearbeitet.