Der Gestaltungshorizont / Der Regulationshorizont

Verwaltung ressourcenschonend aufstellen und Regulation verschlanken

Herausforderungen

Die Nordkirche verfügt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine eigene Rechtssetzung in Form von Gesetzen und Verordnungen. Das gewachsene Normensystem der Vorgängerkirchen wurde seit der der Gründung der Nordkirche 2012 mit erheblichem Aufwand zusammengeführt und grundlegend überarbeitet. Die entsprechenden Rechtssetzungsdiskussionen haben die ersten zehn Jahre nach der Fusion geprägt. Über die Regulation hinausgehende Möglichkeiten der Steuerung kirchlichen Handelns wurden dagegen kaum diskutiert.

Mit ihrem Landeskirchenamt und den Verwaltungen der Kirchenkreise verfügt die Nordkirche über eine gut funktionierende Verwaltung. Manche Verwaltungsprozesse sind aber zu aufwändig und ressourcenintensiv. Die rechtlichen Regelungen der Nordkirche weisen einen hohen Detaillierungsgrad auf, der vielfach zu Überforderungen führt. Es gibt ein kirchliches Spezialrecht teils auch da, wo auch eine Anlehnung an bzw. Rückgriff auf staatliches Recht möglich wäre (z. B. Datenschutzrecht). Die steigende staatliche Regulatorik fügt dem eine weitere Komplexitätsdimension hinzu. Damit verbunden sind ein hoher Ausführungs- und Kontrollaufwand sowie wenig Spielraum für eine zeitnahe Reaktion auf sich verändernde Bedarfe und Rahmenbedingungen. Zu viel Bürokratie lähmt an vielen Stellen das kirchliche Leben. Flexible und agile Arbeitsmethoden können nur schwer Fuß fassen.

Angesichts der abnehmenden Personal- und Finanzressourcen, aber auch im Blick auf die sich immer schneller verändernden Rahmenbedingungen des kirchlichen Lebens, müssen Verwaltungsstruktur verschlankt und Regulation abgebaut bzw. flexibilisiert werden.  

Zukunftsbild

Die nordkirchliche Verwaltung arbeitet bedarfsorientiert, effizient, kostengünstig und nachhaltig.  Die Verwaltungen aller Ebenen arbeiten eng zusammen. Doppelstrukturen werden vermieden, Synergien genutzt.

Aufgaben und Abläufe werden – soweit möglich – unter Nutzung von einheitlichen und standardisierten Verfahren bearbeitet. Die Möglichkeiten der Automatisierung von Prozessen werden zur Steigerung der Effizienz und Effektivität von Verwaltungshandeln ausgeschöpft. Die Standorte, an denen mehrere oder einzelne Aufgaben verortet sind, werden auf das für die Erledigung von Verwaltungsgeschäften notwendige Maß reduziert.

Die Regulatorik in der Nordkirche folgt dem Gedanken „so viel Kommunikation wie möglich, so wenig Rechtssetzung wie nötig“. Dies bedeutet: Die Nordkirche macht von ihren Rechtsetzungsmöglichkeiten nur dort Gebrauch, wo eigenes Recht für die Umsetzung von Prozessen zwingend notwendig erscheint. Vorstufen wie Absprachen, Vereinbarungen und Verträge werden stärker in den Blick genommen.

Arbeitsthemen dieses Handlungsfelds

laufende Farbe

Verwaltungsvereinfachung und -verschlankung

Mehr erfahren
Leinwand

Regulation verschlanken

Mehr erfahren