Der Gestaltungshorizont / Der Regulationshorizont | Verwaltung

Regulation verschlanken

<< zurück zum Handlungsfeld

Ziel

Wenn immer weniger personelle und sachliche Ressourcen für die Arbeit zur Verfügung stehen, muss darauf geachtet werden, dass der Verwaltungsaufwand in der Nordkirche so schlank wie möglich gehalten wird. Ein Beitrag dazu ist die Reduktion von regulatorischen Vorgaben. Das Arbeitsthema „Regulation verschlanken“ bietet einen Rahmen für einen Austausch zu den Möglichkeiten und Grenzen der Deregulierung.

Hintergrund

Die Nordkirche verfügt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über eine eigene Rechtssetzung in Form zum Beispiel einer Verfassung, von Gesetzen und Verordnungen. Das gewachsene Normensystem der Vorgängerkirchen wurde seit der der Gründung der Nordkirche 2012 mit erheblichem Aufwand zusammengeführt und grundlegend überarbeitet. Die entsprechenden Rechtssetzungsdiskussionen haben die ersten zehn Jahre nach der Fusion geprägt. Über die Regulation hinausgehende Möglichkeiten der Steuerung kirchlichen Handelns wurden dagegen kaum diskutiert.

Die rechtlichen Regelungen der Nordkirche weisen einen hohen Detaillierungsgrad auf, der vielfach zu Überforderungen führt. Es gibt ein kirchliches Spezialrecht teils auch da, wo auch eine Anlehnung an bzw. Rückgriff auf staatliches Recht möglich wäre (z. B. Datenschutzrecht). Die steigende staatliche Regulatorik fügt dem eine weitere Komplexitätsdimension hinzu. Damit verbunden sind ein hoher Ausführungs- und Kontrollaufwand sowie wenig Spielraum für eine zeitnahe Reaktion auf sich verändernde Bedarfe und Rahmenbedingungen.

Impulse

Die grundsätzliche Frage der Rechtssetzung wurde im Rahmen eines Workshops bearbeitet. Hieraus ergibt sich für die Weiterarbeit:

Die Regulationsstrategie wird überdacht. Perspektivisch bilden Kirchengesetze in erster Linie einen ermöglichenden Rahmen; sie versuchen nicht, jedes Detail zu regeln. Damit werden von landeskirchlicher Ebene künftig in erster Linie Zielsetzungen und Mindeststandards festgeschrieben. Den Akteur*innen wird es freigestellt, wie sie diese erreichen. Von unseren Möglichkeiten der Rechtsetzung machen wir nur dann Gebrauch, wenn ein Rückgriff auf staatliches Recht nicht möglich oder nicht sinnvoll erscheint. Zu Beginn eines Vorhabens wird anhand noch festzulegender Kriterien geprüft, ob, durch wen und in welcher Form Themen reguliert werden sollten, um sie realisierbar zu machen.

Der bestehende Rechtskanon wird dahingehend zu überprüft, ob er in der aktuellen Form noch dem kirchlichen Handeln dient. Um dies bewerten zu können, müssen im ersten Schritt Sachkriterien entwickelt werden. Hierbei erscheint eine Orientierung an entsprechenden Maßnahmen in anderen Landeskirchen, wie der Evangelischen Kirche im Rheinland, sinnvoll (siehe unten).

Arbeitsweise

Das Arbeitsthema wurde von der Koordinierungsgruppe an die gemeinsam von Landeskirchenamt und Kirchenkreisverwaltungen gebildete Arbeitsgruppe Verwaltung delegiert und dort im Rahmen eines Workshops mit externer Beteiligung und einer kleinen Unterarbeitsgruppe vertieft.